In meiner Funktion als Abgeordnete des Niedersächsischen Landtags und als Privatmensch bin ich entschiedene Gegnerin der AfD sowie sämtlicher rechtsradikaler Ideen.
Zum Ausdruck gebracht habe ich mein persönliches Engagement gegen die AfD und ähnliche rechtsradikale Bewegungen in meiner parlamentarischen Arbeit sowie durch meine Teilnahme an der Kundgebung am Opernplatz in Hannover. Es ist mir ein wichtiges Anliegen, öffentlich gegen Strömungen aufzutreten, die unsere demokratischen Werte bedrohen.
In der Bundes-CDU, und speziell auch innerhalb der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, halten wir fest an dem Grundsatz, nicht mit der AfD zusammenzuarbeiten. Wir Christdemokraten stehen für Respekt, Toleranz und Demokratie. Werte, die in krassem Gegensatz zu vielen der Positionen stehen, die die AfD vertritt.
Hinsichtlich eines Verbots der AfD verstehe ich die Bedenken und die Dringlichkeiten, die ich im Kontakt mit Menschen meines Wahlkreises immer wieder zu hören bekomme. Jedoch muss ein Parteiverbot, eine ernsthafte und selten angewandte Maßnahme, sorgfältig abgewogen werden. Ein solches Vorgehen könnte langwierig sein und unbeabsichtigte Konsequenzen haben, wie die weitere Radikalisierung von Anhängern oder die Neugründung ähnlicher Parteien. Ein solches Verfahren ist nicht nur außerordentlich langwierig und komplex, sondern birgt auch das Risiko, der betroffenen Partei ungewollt Aufmerksamkeit und eine Opferrolle zu verschaffen. Dies könnte sich kontraproduktiv auf den demokratischen Diskurs auswirken und die AfD in ihren propagandistischen Bemühungen stärken.
Interessanter- und erfreulicherweise hat das Bundesverfassungsgericht der NPD/Die Heimat die staatliche Finanzierung entzogen. Dieser Schritt zeigt, dass es alternative Wege gibt, um gegen Parteien vorzugehen, die unsere demokratischen Werte untergraben. Eine solche Maßnahme kann möglicherweise auch gegenüber Teilen der AfD angewandt werden, insbesondere wenn nachweislich verfassungsfeindliche Tendenzen vorliegen.
Bezüglich der rechtlichen Gutachten zur AfD ist mir persönlich nicht bekannt, dass ein bundesweites Verbot der AfD als erfolgversprechend eingestuft wird. Die meisten dieser Gutachten beziehen sich, soweit ich informiert bin, auf spezifische Landesverbände der AfD, bei denen verfassungsfeindliche Tendenzen deutlicher zum Vorschein treten.
In Anbetracht dieser Umstände glaube ich, dass es effektiver ist, die AfD und ihre Ideologien mit fundierten Argumenten und im Rahmen demokratischer Prozesse zu bekämpfen. Wir sollten auch alternative Maßnahmen, wie die Einschränkung der staatlichen Finanzierung bei nachweislich verfassungsfeindlichen Aktivitäten, in Betracht ziehen. Ich bin überzeugt, dass wir die AfD wirksamer bekämpfen können, indem wir ihre Ideologien offen und mit stichhaltigen Argumenten herausfordern, durch Bildung und die Stärkung unserer demokratischen Institutionen. Dennoch können Sie sicher sein, dass ich mich nicht gegen ein Verbot der AfD wenden werde.